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A
Abmahnung
Form des Handelns eines Exekutivbeamten bzw. “Straßenaufsichtsorganes“ bei “Betretung“ eines Verkehrssünders. Mit der Abmahnung wird der Verkehrsteilnehmer auf die Rechtswidrigkeit seines Handelns aufmerksam gemacht. Die Übertretung wird aber nicht registriert.
Eine mit der Abmahnung verbundene Weisung, das Verhalten zu ändern, muss natürlich befolgt werden. Bei Fortsetzung des rechtswidrigen Verhaltens kann eine Bestrafung erfolgen, im schlimmsten Fall auch eine Festnahme.
Anmerkung: Die Abmahnung stellt eine sinnvolle Alternative zum bloßen Abkassieren nach leichten Verkehrsübertretungen dar. Vor allem gibt es dem Verkehrssünder die Möglichkeit, mit dem Beamten über mögliche Folgen der Tat und den Sinn der übertretenen Vorschrift zu sprechen. Damit ist eine gute Präventionswirkung verbunden. Der ÖAMTC fordert daher, häufiger von der Möglichkeit zur Abmahnung nach vorheriger Anhaltung Gebrauch zu machen als Wochen später eine Anonymverfügung zuzustellen.
Additive
Bei Kraftstoffen werden Additive zugegeben, um verschiedene Eigenschaften zu verstärken oder zu verbessern, wie z.B. bei Benzin als Bleiersatz für ältere Ottomotoren oder Additive als Zündbeschleuniger oder für die Temperaturfestigkeit bei Diesel (siehe Winterdiesel). Diese Additive werden von den Mineralölgesellschaften zu den Kraftstoffen, wie sie in einer Raffinerie hergestellt werden, zugemischt.
Alkohol (Beeinträchtigung)
Wer in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug lenkt, ist für dieses Verhalten strafbar. Das Gesetz fingiert unwiderlegbar, dass man ab 0,8 Promille bzw. 0,4 Milligramm Alkohol je Liter Atemluft jedenfalls beeinträchtigt ist. Doch auch mit niedrigeren Werten kann man fahruntüchtig sein. Hier hat der Amtsarzt oder ein speziell geschulter Arzt einer öffentlichen Krankenanstalt zu befinden (s. § 5 StVO).
Strengere Alkoholgrenzwerte wie 0,5 Promille für Kraftfahrer oder 0,1 Promille für Probeführerscheinbesitzer und LKW- und Busfahrer fingieren nicht die Fahruntauglichkeit sondern schaffen eigenständige Straftatbestände.
Das Lenken eines KFZ unter Alkoholbeeinträchtigung hat auch Folgen nach dem Vormerksystem, das seit 1.7.2005 in Kraft ist.
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